a) Unfall, was nun- was tun ?
b) Fragen und Antworten rund um den Unfall im
Straßenverkehr
Unfall
- was tun?
Welche Rechte und welche Pflichten haben Sie?
Die folgenden Tipps und Hinweise erläutern Ihnen Ihre Rechte bei einem
Unfall.
1.
Ihr Recht:
Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens
Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres
Vertrauens reparieren lassen. Ihre Fachwerkstatt garantiert Ihnen eine
technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrssicherheit Ihres
Fahrzeugs. Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine andere Werkstatt
vorzuschreiben.
2. Ihr
Recht:
Schadenfeststellung
durch einen unabhängigen Sachverständigen
Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur
Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe,
Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtlicher
Reparaturdauer zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten hat die
Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. Sofern jedoch von
vornherein erkennbar nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt
(Schadenhöhe nicht höher als ca. 520 bis 770 Euro – je nach
Gerichtsbezirk), reicht in der Regel als Schadennachweis eine
Reparaturkalkulation Ihrer Fachwerkstatt aus, da die Kosten für ein
Gutachten bei Bagatellschäden grundsätzlich nicht von der Versicherung
übernommen werden. Dieses Gutachten kann auch Grundlage Ihrer Abrechnung
mit der Versicherung des Schädigers sein, wenn Sie z. B. Ihr Fahrzeug
nicht reparieren lassen wollen und mit dem von der Versicherung
ausgezahlten Geld ein anderes Fahrzeug werben wollen.
3. Ihr Recht:
Inanspruchnahme eines Mietwagens oder Nutzungsausfallentschädigung
Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls können Sie
grundsätzlich (Ausnahme bei sehr geringem Fahrbedarf) einen Mietwagen
beanspruchen. Wegen zum Teil erheblicher Preisunterschiede kann es unter
Umständen sinnvoll sein, Preisvergleiche anzustellen, da bei Anmietung zu
überhöhten Preisen die Mietwagenkosten nicht immer vollständig von der
Versicherung zu übernehmen sind. Benötigen Sie keinen Mietwagen, können
sie für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfall alternativ
Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.
4. Ihr Recht:
Schadenabwicklung
durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres
Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des
Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.
5. Ihr Recht im
Totalschadenfall
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, können Sie Ihr
Fahrzeug gleichwohl in Ihrer Fachwerkstatt reparieren lassen, wenn die
voraussichtlichen Reparaturkosten gem. Sachverständigengutachten den
Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs nicht mehr als 30 % übersteigen und
Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen. Lassen Sie Ihr Fahrzeug im
Totalschadenfall nicht reparieren, haben Sie Anspruch auf Ersatz des
Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeugs. Sie
dürfen Ihr Fahrzeug zu dem Restwert veräußern (z. B. an Ihre
Fachwerkstatt), den Ihr Sachverständiger in seinem Gutachten ermittelt
hat. Zur Sicherheit empfiehlt sich dazu ein korrekt datierter
schriftlicher Kaufvertrag über das Unfallfahrzeug mit Ihrer Fachwerkstatt.
Restwertangebote der Versicherer müssen nur dann beachtet werden, wenn das
konkrete Angebot der Versicherung vorliegt, bevor das Fahrzeug veräußert
wurde und dieses Angebot zumutbar ist.
6. Ihr Recht:
Reparaturkosten-Übernahmeerklärung und Sicherungsabtretung
Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung können Sie die von der Werkstatt
Ihres Vertrauens vorgehaltenen Formulare
„Reparaturkosten-Übernahmeerklärung“ und/oder „Sicherungsabtretung“
verwenden, da die Versicherung bei Vorlage dieser Erklärungen in der Regel
die Reparaturkosten direkt an die Fachwerkstatt auszahlen kann. Dadurch
können sie es vielfach vermeiden, für die Reparaturkosten in Vorleistung
treten zu müssen.
7. Ihr
Recht als Geschädigter bei einem selbstverschuldeten Unfall
(Kaskoschadenfall)
Wenn Sie bei einem vollständig oder zum Teil selbstverschuldeten Unfall
Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, ergeben sich Ihre Rechte, die
zum Teil erheblich von Ihren oben dargestellten Rechten im
Haftpflichtschadensfall abweichen können, aus Ihrem Versicherungsvertrag.
Insbesondere ist hier ein Weisungsrecht ihres Versicherers zu beachten;
setzen Sie sich daher unverzüglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung.
Aber auch hier gilt, dass Sie das Recht haben, die Werkstatt Ihres
Vertrauens zu wählen und mit der Reparatur zu beauftragen.
Übrigens:
Die Kfz-Meisterbetriebe bieten eine Mobilitätsgarantie an. Mit der
Mobilitätscard erhalten Sie schnelle Hilfe bei Unfall oder Panne.
Quelle : www.kfzgewerbe.de
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