a) Unfall, was nun- was tun ?

b) Fragen und Antworten rund um den Unfall im Straßenverkehr


 

Fragen und Antworten rund um den Unfall

Eine Information des BVSK

 

Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen ?
Antwort:
• Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
• Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
• Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
• Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
• Odltimergutachten
• Unfallrekonstruktion

Was ist ein Haftpflichtschaden ?
Antwort:
Wird ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt, so liegt ein Haftpflichtschaden vor. Es handelt sich also in jedem Fall um einen unverschuldeten Unfall. Der Schädiger bzw. seine Versicherung ist zur Erstattung der Schadenskosten verpflichtet.
Für die Regulierung der entstandenen Schadenskosten gilt der Grundsatz, das der Geschädigte so zu stellen ist, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Das heißt alle Kosten hierzu, wie zum Beispiel die Reparaturkosten, die Kosten für den Sachverständigen, für einen Rechtsanwalt, die Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, sowie alle sonstigen Nebenkosten (Abschleppkosten, Auslagen an Porto und Telefon, etc.) sind von der Versicherung des Unfallgegners zu erstatten.
Es gilt jedoch gleichzeitig der Grundsatz der Schadensminderungspflicht. Dies bedeutet, das der Geschädigte sich so zu verhalten hat, als müsse er für die einzelnen Schadensersatzkosten selbst eintreten. D. h. er hat sich zu bemühen, die Schadenskosten so gering als möglich zu halten.


Was ist ein Teilkaskoschaden ?
Antwort :
Teilkaskoschäden werden in folgende Schadensarten unterteilt:
-Einbruch- Diebstahlschaden
-Glasbruchschaden
-Kurzschluss- und Schmorschaden
-Sturmschaden
-Hagelschaden
-Überschwemmungsschaden
-Haarwildschaden
Die Schadensregulierung erfolgt nach den Vereinbarungen des Versicherungsvertrages. Eine Rückstufung in eine andere Schadensklasse erfolgt nicht. Vereinbarte Selbstbeteiligungen sowie Abzüge “ Neu für Alt“ sind zu berücksichtigen. Sollte eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen sein, so ist der Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung dort bereits beinhaltet.

Was ist ein Vollkaskoschaden ?
Antwort:

Über den Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung hinaus deckt die Vollkaskoversicherung folgende Schadensarten:
- selbst verursachte Unfallschäden
- mut- und böswillige Beschädigungen Fremder (Vandalismus)
Die Schadensregulierung erfolgt nach den Vereinbarungen des Versicherungsvertrages. Bei Inanspruchnahme der Schadensersatzleistungen durch die Kaskoversicherung erfolgt eine Rückstufung in eine höhere Schadensklasse gemäß Vereinbarung im Versicherungsvertrag. Vereinbarte Selbstbeteiligungen sowie Abzüge “Neu für Alt“ sind zu berücksichtigen.


Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf ?
Antwort:
• Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht ?
Antwort:
• Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 500,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.

Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt ?
Antwort:
• Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.

Bei der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt - wie kann der Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen ?
Antwort:
• Der Geschädigte sollte darauf achten, daß der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie dem BVSK. Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer. Über den Zentralruf des BVSK in Berlin kann zudem ein qualifizierter Sachverständiger vor Ort erfragt werden. Über die Geschäftsstelle des Verbandes oder über Ihren BVSK-Sachverständigen vor Ort können überdies Unfallpässe angefordert werden mit wichtigen Hinweisen für das korrekte Verhalten nach dem Unfall.
• Der Sachverständige in Ihrer Nähe - ONLINE "Wo finde ich den richtigen Sachverständigen ?
• Zentralruf des BVSK: 030/25 37 85-0

Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen ?
Antwort:
• Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.

Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen ?
Antwort:
• Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verläßt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeindlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.

Wie teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten ?
Antwort:
• Die BVSK-Kfz-Sachverständigen rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, daß auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für ein Schadensgutachten bei einer Schadenshöhe von DM 4.500,00 je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen DM 400,00 und DM 700,00. Hier sind allerdings sämtliche Nebenkosten (EDV-Kosten, Fahrtkosten, Porto/Telefon ...) enthalten. Der Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt zwischen DM 100,00 und DM 200,00. Wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autofahrer durch dieses Gutachten erhält.

Der Berufsstand der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen ist in den letzten Monaten durch Presse und Fernsehveröffentlichung sehr angegriffen worden. Wie verteidigen sich die seriösen Sachverständigen ?
Antwort:
• In sehr pauschaler Weise sind alle Kfz-Sachverständigen angegriffen worden. Sicher ist unbestreitbar, daß es auch bei den Kfz-Sachverständigen wie in jedem anderen Beruf schwarze Schafe gibt. Diese Tatsache wird bei den Sachverständigen dadurch begünstigt, daß es kein gesetzliches Berufsbild gibt. Ohne Sachverständige allerdings würde eine korrekte Schadensregulierung kaum möglich sein. Geschädigte, Werkstätten aber auch die Versicherungen wären einer erheblichen Betrugsgefahr ausgesetzt. Unser Berufsverband geht mit erheblichem Aufwand gegen unqualifizierte Sachverständige und Sachverständigenorganisationen vor. Jeder Geschädigte hat die Möglichkeit, durch Auswahl eines seriösen Sachverständigen dem unseriösen sogenannten Sachverständigen keine Chance zu lassen.

Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat ? Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten ?
Antwort:
• Das wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Halten Sie einen handlichen Unfallpaß im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen.

 

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