a) Unfall, was nun- was tun ?
b) Fragen und Antworten rund um den Unfall im
Straßenverkehr
Fragen und
Antworten rund um den Unfall
Eine
Information des BVSK
Wozu braucht
man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen ?
Antwort:
• Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
• Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
• Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
• Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
• Odltimergutachten
• Unfallrekonstruktion
Was
ist ein Haftpflichtschaden ?
Antwort:
Wird ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall
verwickelt, so liegt ein Haftpflichtschaden vor. Es handelt sich also in
jedem Fall um einen unverschuldeten Unfall. Der Schädiger bzw. seine
Versicherung ist zur Erstattung der Schadenskosten verpflichtet.
Für die Regulierung der entstandenen Schadenskosten gilt der Grundsatz,
das der Geschädigte so zu stellen ist, wie er stehen würde, wenn der
Unfall nicht eingetreten wäre. Das heißt alle Kosten hierzu, wie zum
Beispiel die Reparaturkosten, die Kosten für den Sachverständigen, für
einen Rechtsanwalt, die Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung,
sowie alle sonstigen Nebenkosten (Abschleppkosten, Auslagen an Porto und
Telefon, etc.) sind von der Versicherung des Unfallgegners zu erstatten.
Es gilt jedoch gleichzeitig der Grundsatz der Schadensminderungspflicht.
Dies bedeutet, das der Geschädigte sich so zu verhalten hat, als müsse er
für die einzelnen Schadensersatzkosten selbst eintreten. D. h. er hat sich
zu bemühen, die Schadenskosten so gering als möglich zu halten.
Was
ist ein Teilkaskoschaden ?
Antwort :
Teilkaskoschäden werden in folgende Schadensarten unterteilt:
-Einbruch- Diebstahlschaden
-Glasbruchschaden
-Kurzschluss- und Schmorschaden
-Sturmschaden
-Hagelschaden
-Überschwemmungsschaden
-Haarwildschaden
Die Schadensregulierung erfolgt nach den Vereinbarungen des
Versicherungsvertrages. Eine Rückstufung in eine andere Schadensklasse
erfolgt nicht. Vereinbarte Selbstbeteiligungen sowie Abzüge “ Neu für Alt“
sind zu berücksichtigen. Sollte eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen
sein, so ist der Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung dort bereits
beinhaltet.
Was
ist ein Vollkaskoschaden ?
Antwort:
Über den Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung hinaus deckt die
Vollkaskoversicherung folgende Schadensarten:
- selbst verursachte Unfallschäden
- mut- und böswillige Beschädigungen Fremder (Vandalismus)
Die Schadensregulierung erfolgt nach den Vereinbarungen des
Versicherungsvertrages. Bei Inanspruchnahme der Schadensersatzleistungen
durch die Kaskoversicherung erfolgt eine Rückstufung in eine höhere
Schadensklasse gemäß Vereinbarung im Versicherungsvertrag. Vereinbarte
Selbstbeteiligungen sowie Abzüge “Neu für Alt“ sind zu berücksichtigen.
Wer kommt für die Kosten des
Gutachters auf ?
Antwort:
• Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw.
die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des
Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die
Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu
ersetzen ist.
Gibt
es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht ?
Antwort:
• Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 500,00 kann die
Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen
zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.
Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen
Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt ?
Antwort:
• Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines
unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der
Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die
den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen
Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch
Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig
ermittelt werden.
Bei
der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt - wie kann der
Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen qualifizierten
Sachverständigen zu beauftragen ?
Antwort:
• Der Geschädigte sollte darauf achten, daß der Sachverständige
Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus Mitglied in einem
anerkannten Berufsverband wie dem BVSK. Anhaltspunkt für die Qualifikation
ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder
Handwerkskammer. Über den Zentralruf des BVSK in Berlin kann zudem ein
qualifizierter Sachverständiger vor Ort erfragt werden. Über die
Geschäftsstelle des Verbandes oder über Ihren BVSK-Sachverständigen vor
Ort können überdies Unfallpässe angefordert werden mit wichtigen Hinweisen
für das korrekte Verhalten nach dem Unfall.
• Der Sachverständige in Ihrer Nähe - ONLINE "Wo finde ich den richtigen
Sachverständigen ?
• Zentralruf des BVSK: 030/25 37 85-0
Wer
trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen ?
Antwort:
• Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen
Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht
einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten
Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte
einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von
einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der
ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden
Kosten.
Ist es nicht günstiger, bei
einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner
Reparaturwerkstatt einzuholen ?
Antwort:
• Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt
verläßt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag
später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur
Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich
tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind
bei einem vermeindlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt
bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die
Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei
Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer
sicher.
Wie
teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten ?
Antwort:
• Die BVSK-Kfz-Sachverständigen rechnen überwiegend auf Grundlage der
ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, daß auch bei
kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für ein
Schadensgutachten bei einer Schadenshöhe von DM 4.500,00 je nach Aufwand
und regionalen Gegebenheiten zwischen DM 400,00 und DM 700,00. Hier sind
allerdings sämtliche Nebenkosten (EDV-Kosten, Fahrtkosten, Porto/Telefon
...) enthalten. Der Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt zwischen
DM 100,00 und DM 200,00. Wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die
der Autofahrer durch dieses Gutachten erhält.
Der
Berufsstand der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen ist in den letzten
Monaten durch Presse und Fernsehveröffentlichung sehr angegriffen worden.
Wie verteidigen sich die seriösen Sachverständigen ?
Antwort:
• In sehr pauschaler Weise sind alle Kfz-Sachverständigen angegriffen
worden. Sicher ist unbestreitbar, daß es auch bei den Kfz-Sachverständigen
wie in jedem anderen Beruf schwarze Schafe gibt. Diese Tatsache wird bei
den Sachverständigen dadurch begünstigt, daß es kein gesetzliches
Berufsbild gibt. Ohne Sachverständige allerdings würde eine korrekte
Schadensregulierung kaum möglich sein. Geschädigte, Werkstätten aber auch
die Versicherungen wären einer erheblichen Betrugsgefahr ausgesetzt. Unser
Berufsverband geht mit erheblichem Aufwand gegen unqualifizierte
Sachverständige und Sachverständigenorganisationen vor. Jeder Geschädigte
hat die Möglichkeit, durch Auswahl eines seriösen Sachverständigen dem
unseriösen sogenannten Sachverständigen keine Chance zu lassen.
Was empfiehlt der
Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat ? Wie soll man
sich nach einem Unfall verhalten ?
Antwort:
• Das wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Halten Sie
einen handlichen Unfallpaß im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle
Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den
Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern.
Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf
Einschaltung eines qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen.
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